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Sicherheitskennzeichen

Sicherheitskennzeichen sind visuelle Hilfsmittel, die in Arbeitsstätten, öffentlichen Gebäuden und anderen Bereichen angebracht werden, um auf bestimmte Sicherheitsmassnahmen oder Vorkehrungen hinzuweisen. Sie umfassen verschiedene Symbole und Piktogramme, die leicht verständlich sind und in der Regel international standardisiert sind. Dazu gehören Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Verbotszeichen, Warnzeichen und Gebotszeichen.

Zu beachten ist, dass sich die genauen Details und Vorschriften in Bezug auf Sicherheitskennzeichen, Brandschutzzeichen und Feuerwehrhinweisschilder je nach Land und Region unterscheiden können. Es ist immer ratsam, die geltenden nationalen und lokalen Bestimmungen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die richtigen Schilder gemäss den örtlichen Vorschriften verwendet werden.

Die Kern AG für Verkehrssicherheit bietet nur Zeichen an, welchen den aktuellen Normen der Schweiz entsprechen.

  • nein
  • ja
  • Keine
  • Selbstklebend
  • 1000 mm
  • 21 mm
  • 25000 mm
  • 50000 mm
  • 100 mm
  • 1000 mm
  • 105 mm
  • 115 mm
  • 116 mm
  • 120 mm
  • 1200 mm
  • 1204 mm
  • 131 mm
  • 140 mm
  • 148 mm
  • 150 mm
  • 168 mm
  • 20 mm
  • 200 mm
  • 210 mm
  • 25 mm
  • 250 mm
  • 262 mm
  • 27 mm
  • 297 mm
  • 30 mm
  • 300 mm
  • 35 mm
  • 390 mm
  • 400 mm
  • 420 mm
  • 450 mm
  • 50 mm
  • 500 mm
  • 52 mm
  • 57 mm
  • 594 mm
  • 60 mm
  • 600 mm
  • 604 mm
  • 65 mm
  • 68 mm
  • 74 mm
  • 76 mm
  • 804 mm
  • 88 mm
  • 9.6 mm
  • 96 mm
  • 100 mm
  • 1000 mm
  • 105 mm
  • 115 mm
  • 116 mm
  • 122 mm
  • 140 mm
  • 147 mm
  • 148 mm
  • 168 mm
  • 18 mm
  • 185 mm
  • 20 mm
  • 200 mm
  • 210 mm
  • 230 mm
  • 240 mm
  • 244 mm
  • 250 mm
  • 26 mm
  • 297 mm
  • 30 mm
  • 300 mm
  • 330 mm
  • 35 mm
  • 350 mm
  • 366 mm
  • 37 mm
  • 371 mm
  • 40 mm
  • 400 mm
  • 420 mm
  • 450 mm
  • 488 mm
  • 50 mm
  • 500 mm
  • 52 mm
  • 57 mm
  • 60 mm
  • 600 mm
  • 604 mm
  • 68 mm
  • 700 mm
  • 704 mm
  • 74 mm
  • 88 mm
  • 92 mm
  • 96 mm
  • Blanc
  • Blau
  • Blau/weiss
  • Bleu
  • Gelb/schwarz
  • Grün
  • Rot/weiss

Weitere Informationen zu Sicherheitskennzeichen

Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die Flucht- und Rettungswege oder Notausgänge kenntlichmachen und auf Erste-Hilfe-Einrichtungen hinweisen. Im Betrieb ohne Sicherheitsbeleuchtung müssen Rettungszeichen langnachleuchten ausgestattet werden. Dadurch wird gewährleitstet, dass sie auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für den Zeitraum der Flucht in einen gesicherten Bereich nachleuchten und dadurch noch sicher erkannt werden können.

Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die auf Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Notfall hinweisen. Sie kommen laut ASR A1.3 dann zum Einsatz, wenn Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht auf anderem Wege verhindert oder hinreichend verringert werden können. Es gilt zu beachten, dass Brandschutzzeichen in Betrieben ohne Sicherheitsbeleuchtung langnachleuchtend ausgestattet sein müssen.

Die Sicherheitskennzeichen sind deutlich erkennbar, dauerhaft und in geeigneter Grösse einzusetzen. Dabei muss die Barrierefreiheit gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass Beschäftigte mit Behinderung die Zeichen ohne Hilfe und zusätzliche Anstrengung erkennen können. Besonders in lang gestreckten Räumen sollen Rettungszeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein. In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung von Fahnenschilder und Winkelschilder.

Die extra breite Lichtkante der langnachleuchtenden HIGHLIGHT Schilder trägt zu einer noch besseren Wahrnehmung der Rettungszeichen und Brandschutzzeichen bei. Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ist die Sicherheitsfarbe von Brandschutzzeichen und Rettungszeichen nicht mehr ausreichen zu erkennen. Daher haben alle Brandschutzzeichen mit der Einführung der DIN EN ISO 7010 als Erkennungsmerkmal das Flammensymbol zu Abgrenzung von anderen Sicherheitszeichen erhalten. So können langnachleuchtende Sicherheitszeichen und Brandschutzzeichen auch bei Ausfall der Beleuchtung noch eindeutig als Sicherheitskennzeichen und Brandschutzzeichen erkannt werden.

Verwenden Sie einheitliche Beschilderungen nach neuer Arbeitsstättenregel ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010! Im Arbeitsstättenrecht gelten kein Bestandsschutz und auch keine Übergangsregelungen. Werden neue Arbeitsstättenregeln bekanntgemacht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit einer erneuten Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die bisherigen Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten weiterhin ausreichen oder ob nachgerüstet werden muss.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es schweizer Normen?

Ja. Alle kennzeichnen müssen nach Schweizer Normen aufghängt werden. Es gibt auch unterschiedliche. Alle Kennzeichen im Shop sind nach schweizer Normen ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010 und können problemlos montiert werden.

Wann müssen die Kennzeichen langnachleuchtend sein?

Sobald es im Betrieb keine Sicherheitsbeleuchtung gibt, müssen alle Kennzeichen langnachleuchtend ausgestattet sein. Dies dient dazu, dass man die Sicherheitszeichen in der Dunkelheit gut erkennen kann.

Darf man neue und alte Symbole mischen?

Eine Mischung von neuenn und alten Symbole in einem Betrieb ist nicht erlaubt. Sollte der Betrieb noch nach ältere Versionen von Sicherheitskennzeichen im Betrieb einsetzten, dürfen Ergänzungen mit dem alten Symbol montiert werden. Bei einem Neubau dürfen jedoch keine alte Symbole zum Einsatz kommen.